Schullogo

Langelsheim

 Liebe Eltern künftiger Schulanfänger,

vielleicht haben Sie es schon der Presse entnommen? Das Niedersächsische Schulgesetz wurde geändert insbesondere im Hinblick auf die Einschulung von Kindern die zwischen dem 1.Juli und dem 30.September des Einschulungsjahres geboren wurden. Dazu gibt es folgendes Informationsschreiben des Kultusministeriums:

pdf2018-03-01_Ref32_Informationsblatt_Erziehungsberechtigte_Grundschulen.pdf

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