Liebe Eltern unserer Viertklässler,

mit Beginn des nächsten Schuljahres geht Ihr Kind in eine fünfte Klasse einer weiterführenden Schule (Hauptschule, Realschule, Oberschule, Gesamtschule oder Gymnasium).

Nach der aktuellen gesetzlichen Regelung ist es so, dass die Schullaufbahnempfehlungen in den vierten Klassen gestrichen sind. Es erfolgen dennoch Beratungsgespräche in der Schule nach Terminvergabe (s. Terminplan). Auf dieser Grundlage entscheiden Sie in eigener Verantwortung darüber, welche Schule/Schulform Sie für Ihr Kind wählen.

Die Anmeldung an der von Ihnen für Ihr Kind gewünschten Schulform müssen Sie im Rahmen der vom Schulträger bekanntgegebenen Anmeldetermine vornehmen (eine Info hierzu folgt noch). Eine Nichtanmeldung stellt eine Schulpflichtverletzung dar und zieht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich (RdErl. „Ergänzende Bestimmungen zur Schulpflicht und zum Rechtsverhältnis zur Schule“).

Der Anmeldung ist das Zeugnis des 1. Halbjahres des 4. Schuljahrganges beizufügen.

Die Zeugnisse für das gesamte Schuljahr werden erst am letzten Schultag des laufenden Schuljahres ausgegeben (nicht, wie in den vergangenen Jahren 4-6 Wochen früher!).

Bitte richten Sie sich in Ihrer Planung darauf ein.

Herzliche Grüße

Katharina Kurzawa